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An der Universitätsklinik für Orthopädie und Traumatologie hospitieren pro Jahr rund zehn Gastärzte, die Dauer des Aufenthaltes ist dabei sehr unterschiedlich und reicht von mindestens vier Wochen bis zur maximalen Dauer von drei Monaten. Eine möglichst frühe Anfrage ist deshalb empfehlenswert, richten Sie diese bitte an: viktoria.perkhofer@tirol-kliniken.at

Jeder Gastarzt erhält einen mitarbeiterähnlichen Status, wird in eines der Teams integriert und erhält eine Zutrittskarte, EDV-Zugänge, eine eigene E-Mail-Adresse sowie ein internes Leihtelefon. Auch die weiße Kleidung (Mantel und Hose) wird von der Klinik zur Verfügung gestellt.


Die Anmeldung bei der Personalabteilung muss fristgerecht erfolgen (zwei Monate vorher), dazu werden verschiedene Dokumente benötigt:

Alle Gastärzte

  • Curriculum vitae
  • Kopie des Passports
  • Nachweis des Infektionsschutzes


Gastärzte mit aktivem Dienstverhältnis in Österreich

  • Bestätigung des Arbeitgebers über ein aufrechtes Dienstverhältnis


Gastärzte aus der EU

  • Bestätigung des Arbeitgebers über ein aufrechtes Dienstverhältnis
  • A1 Formular für Entsendungen ab 1.5.2010 in EU-Staaten (vom Dienstgeber auszufüllen und vom Krankenversicherungsträger zu bestätigen).
    Hier erfahren Sie, welche Behörde Ihr A1-Formular ausstellen kann.
    http://europa.eu/youreurope/citizens/work-abroad/posted-workers/index_en.htm
  • Nachweis der beruflichen Qualifikationen


Gastärzte aus anderen Staaten

  • Bestätigung des Arbeitgebers über ein aufrechtes Dienstverhältnis
  • Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass der Aufenthalt in Österreich umfassend gedeckt ist
  • Bestätigung, dass der Gastarzt ein Stipendium erhält oder für alle Kosten selbst aufkommt
  • Zeugnisse über den medizinischen Abschluss bzw. Ausbildung.
  • Nachweis der beruflichen Qualifikationen


Unterbringung

Die Kosten für eine Unterbringung können leider nicht übernommen werden. Wir sind gerne behilflich bei der Vermittlung von Hotelzimmern, kleinen Appartements oder Mietwohnungen.


Anmeldung bei der Ärztekammer

Im Rahmen des Fellowships besteht die Möglichkeit, sich bei der Ärztekammer für Tirol anzumelden und zu registrieren. Dies bietet dem Fellow die Möglichkeit, unter Aufsicht eines Facharztes auch mit Patienten zu arbeiten und bei Operationen zu assistieren. Zur Anmeldung bei der Ärztekammer müssen umfangreiche Dokumente (inkl. deutscher Übersetzung durch einen zertifizierten Dolmetscher) vorgelegt werden:

  • Nachweis über das abgeschlossene Humanmedizinstudium, ggf. inkl. Übersetzung
  • Certificate of good standing - ausgestellt von der Ärztekammer (nicht älter als drei Monate)
  • Ärztliches Attest
  • Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
  • Reisepass - evtl. inklusive Visum
  • 1 Passbild

Die Prüfung durch die Ärztekammer für Tirol kann bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen. Sollte bis zum Antritt des Fellowships keine Freigabe seitens der Ärztekammer erstellt werden, darf der Fellow nur als Beobachter ohne ärztliche Tätigkeit an der Klinik aktiv sein. 

At the Department of Orthopaedics and Traumatology, Medical University Innsbruck, per year around ten surgeons come for a fellowship. They stay from four weeks up to a maximum of three months....